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Um
bei der Finanzierung Geld zu sparen, sollte man Eigenleistungen
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Immobilien,
egal ob Gebäude in all ihren Sonderformen oder Grundstücke unabhängig
von ihrer Nutzungsart, unterliegen den speziellen Eigentums- und
Besitzregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eigentümer von Immobilien
ist immer die im Grundbuch eingetragene Person oder gegebenenfalls
Personengemeinschaften. Sie sind Inhaber aller Rechte und Pflichten an
der Immobilie. Sie können nach den rechtlichen Vorgaben frei gestalten
und nutzen, sind aber auch für die Instandhaltung sowie die Abführung
von Steuern und sonstigen Abgaben verantwortlich. Das Grundbuch liegt
immer beim zuständigen Amtsgericht. Um Eigentümer von Immobilien zu
werden ist immer ein Kauf mit offiziellem Kaufvertrag oder ein Erbfall
erforderlich. Ein Kaufvertrag zur Eigentumsübertragung von Immobilien
wird immer vor einem Notar geschlossen und von diesem in einer
beglaubigten Kaufurkunde festgehalten. Mit dieser Kaufurkunde, auch
Auflassung genannt, erfolgt im Grundbuch die Änderung des Eigentümers.
Vom Eigentümer zu unterscheiden ist allerdings der Besitzer, eine
Definition, die ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten ist.
Besitzer von Immobilien sind diejenigen, die im Augenblick die
tatsächliche Verfügungsgewalt darüber haben. Diese kann natürlich der
Eigentümer selbst haben, er kann Sie aber auch auf eine andere Person
übertragen. Die klassischen Formen dieser Übertragung sind die Miete und
die Pacht, einschließlich der Sonderform Erbbaurecht, umgangssprachlich
gerne als Erbpacht bezeichnet. Bei der Miete wird zeitlich befristet
oder unbefristet mit einem schriftlichen Vertrag das Nutzungsrecht vom Eigentümer auf den Mieter übertragen.
Die Rechte und Pflichten obliegen jedoch weiterhin dem Eigentümer, der lediglich den Mieter
mit der Wahrnehmung beauftragen kann. Gleiches gilt auch für die Pacht.
Das Erbbaurecht ist hingegen eine Sonderform der Pacht. Hierbei wird
ein Pachtvertrag über Jahrzehnte hinweg geschlossen und dieser muss
anders als der Miet- oder Pachtvertrag im Allgemeinen notariell
beglaubigt sein. Dafür wird der Pächter jedoch mit den gleichen Rechten
und Pflichten belegt, die sonst der Eigentümer ihnen hat, er ist also
rechtlich einem Eigentümer gleichgestellt.
Immobilien,
egal welcher Art, sind für den Eigentümer nicht nur mit Rechten
verbunden, sondern auch mit Pflichten belegt, von denen manche variabel,
andere wiederum klar definiert sind. So ist jeder Eigentümer von
Immobilien zur Abgabe einer Grundsteuer verpflichtet. Andere Pflichten
bestehen beispielsweise in vorhandenem Wegerecht für andere oder in der
Abzahlung im Grundbuch eingetragener Hypotheken.
Zu den Funktionsräumen einer Wohnung
sind in erster Linie die Küche, das Badezimmer und der Toilettenraum zu
zählen. Sie müssen zwingend in jeder Wohnung vorhanden sein, dürfen
jedoch bei der Zimmeranzahl nicht mitgezählt werden, sondern sind
gesondert aufzuführen, sowohl bei Wohnungsinseraten wie auch in Miet-
oder Kaufverträgen. Zimmer sind die tatsächlich bewohnbaren Räume einer
Wohnung und werden meist als Wohn-, Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer
genutzt. Wintergärten beispielsweise sind nicht bewohnbar und müssen wie
die Funktionsräume behandelt werden. Sie zählen zu den Nebenräumen
ebenso wie eine Diele oder eine Speisekammer und ein Keller.
Bezüglich der Unterscheidung der Wohnung
in abgeschlossen und nicht abgeschlossen ist zu sagen, dass bei einer
abgeschlossenen Wohnung sämtliche Zimmer und Funktionsräume sich hinter
einer verschließbaren Wohnungstür befinden. Einzig die Nebenräume dürfen
außerhalb dieser Wohnungstür liegen. Nicht abgeschlossene Wohnungen
weisen diese Abtrennung durch eine Wohnungstür nicht auf und die
zusammengehörenden Zimmer werden eventuell durch ein von allen
Hausbewohnern genutztes Treppenhaus unterbrochen. Gegebenenfalls findet
man auch die Toilette in einem für alle Bewohner zugänglichen Bereich
des Gebäudes. Entsprechend erklärt es sich auch, dass eine nicht
abgeschlossene Wohnung sich nicht sonderlich großer Beliebtheit erfreut
und günstiger auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten ist.
Die Unterscheidung der Wohnung nach Bauart ist die umfangreichste und vor
allem im Hinblick auf den persönlichen Geschmack von Bedeutung. Sie
umfasst die klassische Wohnung, das Penthouse, das Apartment, die
Maisonette Wohnung, die Souterrainwohnung, das Loft und die
Einliegerwohnung. Die klassische Wohnung befindet sich auf einer Ebene
und kann in allen Etagen einer Immobilie liegen. Befindet sich die
Fußbodenhöhe der Wohnung unterhalb der Erdoberfläche, so spricht man von
einer Souterrainwohnung. Ein Apartment ist eine Wohnung im Kleinformat,
meist mit einem Zimmer, Küchenzeile und Bad. Ein Loft hingegen ist eine
Wohnung, die sich in einem ehemaligen Industrie- oder Fabrikgebäude
befindet und meist in einer großen Halle Küche, Wohn- und Schlafzimmer
vereint. Bei einer Maisonette Wohnung ist die gesamte Wohnfläche auf
zwei oder mehrere Ebenen verteilt. Meist findet man Maisonette Wohnungen
in den oberen Stockwerken von Gebäuden, wo aus oberster Etage und dem
Dachgeschoss eine zusammenhängende Wohnung entstanden ist. Eine
Einliegerwohnung ist eine kleinere und unbedeutendere Wohnung in einem
Haus, wo bereits eine Hauptwohnung existiert.
Ein Haus mieten ist nicht schwerer als das Anmieten einer Wohnung und
deshalb sollte man vor dem Haus mieten nicht zurückschrecken, wenn man
den Traum vom Eigenheim nicht in die Tat umsetzen kann. Die einzige
Problematik, mit der man sich beim Haus mieten im Vergleich zur Wohnung
mieten auseinandersetzen muss, ist die Tatsache, dass das Angebot im
Bereich Haus mieten deutlich geringer ist, als dies für Wohnungen der
Fall ist. Deshalb sollte man sich beim Haus mieten Zeit lassen und neben
den Zeitungsanzeigen auch regelmäßig die Internetportale im
Immobilienbereich ansehen. Denn dort gibt es immer Rubriken, wo Häuser
zur Miete angeboten werden.
Infrage kommen beim Haus mieten
vor allem kleine Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder
Doppelhaushälften, denn sie sind auf die Bedürfnisse einer kleinen
Familie ausgerichtet und deshalb preislich zumeist erschwinglich. Man
sollte jedoch unbedingt beachten, dass beim Haus mieten anders als bei
einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus die Nebenkosten vom Mieter
alleine getragen werden müssen und nicht mehr durch mehrere Parteien
geteilt werden. Dies bedeutet also, dass man allein für
Schornsteinfeger-, Heizungs-, Wasser-, Abwassergebühren, Steuern und
Versicherungsbeiträge verantwortlich ist. Dafür hat man aber auch die
alleinige Verfügungsgewalt über das Haus und muss sich einzig mit dem
Vermieter bei Änderungsmaßnahmen absprechen. Da das Angebot am
Miethäusern zur Alleinnutzung relativ gering ist, sollte man auch als
Alternative die Anmietung eines Zweifamilienhauses in Betracht ziehen.
Kennt man beispielsweise eine befreundete Familie, mit der man sich ein
Zusammenwohnen vorstellen kann, so tritt eine Familie als Hauptmieter
ein und vermietet die zweite Wohnung unter. Oder aber man eröffnet auf
die gleiche Art ein Mehrgenerationenhaus mit den eigenen
Familienmitgliedern. Natürlich ist man dann nicht mehr alleine im Haus,
allerdings hat es sich gezeigt, dass derartige Konstellationen relativ
gut beim Haus mieten funktionieren.
Dass monatlich beim Haus mieten ein Mietzins fällig wird, der im Endeffekt
aber nicht zum Besitz am Haus führt, ist vielen ein Dorn im Auge und der
Grund, warum sie sich nicht für das Haus mieten entscheiden können.
Mietkauf kann hier eine Möglichkeit sein: Der monatliche Mietzins wird
als Kauf rate akzeptiert und das Haus geht später in das Eigentum des
vorherigen Mieters über.
Die Fragerei eines Vermieters bevor man Wohnungen mieten kann, kann durchaus ins Detail gehen und persönlichkeitsverletzend
anmuten. Allerdings hat ein Vermieter immer das Recht, gewisse Fragen
an den potenziellen Mieter zu stellen, insofern diese Frage von
Interesse für den Mietvertrag und die Aussicht auf Einhaltung der
Pflichten vonseiten des Mieters ist.
Dabei gibt es durchaus einige zulässigen Fragen, die man wahrheitsgemäß
beantworten muss, wenn man Wohnungen mieten möchte. Solche zulässige
Fragen beziehen sich in der Regel auf die finanzielle Situation des
Interessenten, mit der Absicht herauszufinden, ob der zukünftige Mieter
auch zahlungsfähig ist oder ob mit einem Mietausfall gerechnet werden
muss.
Entsprechend
hat man wahrheitsgemäß auf die Frage nach dem Arbeitgeber sowie den
aktuellen Einkommens- und Finanzverhältnissen zu antworten. Auch
laufende oder bereits durchlaufene Verbraucherinsolvenzverfahren sind
für den Vermieter relevant und müssen deshalb offen gelegt werden, wenn
man Wohnungen mieten will. Auf Verlangen muss der potenzielle Mieter dem
Wohnungseigentümer der eine Wohnung vermieten möchte sogar die Einkommensnachweise der letzten Monate vorlegen.
Auch der aktuelle Familienstand sowie die Anzahl und das Alter der Personen,
die mit in die Wohnung einziehen möchten, sind für den Vermieter von
Bedeutung, sodass man diese Frage beantworten muss. Fragen nach einem
eventuell bestehenden Kinderwunsch oder der Zukunftsplanung hingegen
sind absolut unzulässig, sodass man diese gar nicht beantworten muss
oder sogar mit einer Lüge antworten darf, ohne dass die negative
Konsequenzen hat. Auch Mitgliedschaften in politischen Verbänden,
Gewerkschaften, Mietervereinen oder sonstigen Gruppierungen dürfen beim
Wohnungen mieten getrost verschwiegen werden, denn sie tun nichts zur
Sache. gleichen Adverb. Evtl. können Sie den Satz
umformulieren, zum Beispiel indem Sie mit einem
Thesaurus ein Synonym finden.---#---Auch noch offene Strafverfahren sind nicht von Bedeutung.---#------#---Auch">Auch noch offene Strafverfahren sind nicht von Bedeutung.
Kommt es nun nach überstandener Fragerunde dazu, dass man die Wohnungen
mieten darf, so kommt es in der Regel zum Abschluss eines schriftlichen
Vertrages. Dieser beinhaltet die konkrete Benennung der beiden
Mietparteien und definiert klar das Mietobjekt, also wo genau die
Wohnung liegt, wie viele Zimmer sie hat, wie groß sie ist und welche
allgemeinen Räumlichkeiten der Mieter nutzen darf. Auch der Mietzweck
ist Bestandteil eines Vertrages zum Wohnungen mieten. Hinzu kommt
natürlich die genaue Festlegung des Mietzinses sowie seine Fälligkeit.
Auch die Dauer des Mietvertrages gehört in den Mietvertrag.
Die Aspekte, die für eine Wohnung von privat sprechen, wurden bereits
eingehend erörtert und liegen klar auf der Hand. Primär spricht für eine
Wohnung von privat das Kostenersparnis sowie die etwas lockereren
Auswahlkriterien bei den potenziellen Mietern. Wo Licht ist, dort ist
jedoch auch Schatten und eine Wohnung von privat bringt auch negative
Aspekte mit sich. Bei der Miete einer Wohnung von privat handelt es sich
meist um Angebote in Zweifamilienhäusern, in denen eine Wohnung häufig
vom Vermieter bewohnt wird. Glaubt man den Erfahrungen von Mietern, so
ist es nie von Vorteil, wenn der Vermieter mit im Haus lebt, denn er
wacht nicht selten mit Argusaugen darüber, dass im Haus alles in Ordnung
ist.
Dadurch kommt es häufiger zu Streitigkeiten und zu Hemmnissen in der freien
Nutzung der Wohnung und beispielsweise des Gartens. Außerdem ist es bei
der Suche nach einer Wohnung von privat eine Tatsache, dass man
wahrscheinlich etliche Wohnungen besichtigen muss, ehe die Suche von
Erfolg gekrönt ist. Dabei kann einige Zeit ins Land ziehen.
Die Zuhilfenahme eines Immobilienmaklers kann die Wohnungssuche deutlich
beschleunigen ebenso wie das Abklappern von großen
Wohnungsbaugesellschaften, die fast immer freie Wohnungen im Angebot
haben.
Beim
Kauf einer Wohnung von privat spart man natürlich eine große Menge
Geld, denn die Maklercourtage ist eine variable Größe und bewegt sich in
einem gesetzlich festgelegten Rahmen zwischen drei und sieben Prozent
vom Kaufpreis. Dies bedeutet für eine Wohnung mit einem Kaufpreis von
ca. 100.000 Euro, das für den Käufer zwischen ca. 3.000 und 7.000 Euro
Provision anfallen können. Dies ist eine Menge Geld, das man sich durch
den Kauf einer Wohnung von privat sparen kann. Ein Makler vermittelt
allerdings nicht nur eine Wohnung, er kümmert sich auch um alle mit dem
Kauf verbundenen Formalitäten und vereinbart die notwendigen Termine.
Entscheidet man sich also für eine Wohnung von privat, so ist man
vollkommen auf sich alleine gestellt. Notartermine müssen vereinbart und
die genauen Vertragsinhalte ohne fachkompetente Unterstützung definiert
werden.
Vor diesen Informationen sollte man also genauestens abwägen, ob man
tatsächlich eine Wohnung von privat mieten oder kaufen möchte, oder ob
man nicht doch professionelle Stellen wie Wohnungsbaugesellschaften oder
Makler hinzuzieht.
Egal ob man bei der Wohnung suche ein Objekt zur Miete oder zum Kauf favorisiert, die größte Auswahl an Angeboten kann man in Übereinstimmung zwischen Artikel, Adjektiv und
Nomen bezüglich Kasus, Numerus oder Genus.
Beispiel: 'mein kleiner Haus' statt 'mein kleines
Haus'---#---Egal ob man bei der Wohnung suche ein Objekt zur Miete oder zum Kauf favorisiert, die größte Auswahl an Angeboten kann man in den regionalen Anzeigenblätter der Zeitungen finden.---#------#---den regionalen Anzeigenblätter">den regionalen Anzeigenblättern
der Zeitungen finden. Unabhängig davon, dass das Internet inzwischen
Einzug in die meisten Haushalte gehalten hat, bedienen sich viele
Wohnungsanbieter der klassischen Variante des Inserierens in einer
Zeitung.
Egal
ob kostenlose Wochenzeitung oder kostenpflichtiges Anzeigenblatt,
mindestens einmal wöchentlich findet man in diesen Papieren einen
Immobilienmarkt, bei dem man sich auf Wohnung Suche begeben kann.
Dabei
werden die angebotenen Wohnungen oft unterschieden in
Eigentumswohnungen zum Kauf oder Wohnungen, sortiert nach
unterschiedlicher Zimmeranzahl zur Miete. Aus Kostengründen wird man
hier jedoch oftmals mit Abkürzungen konfrontiert, die man kennen sollte.
So steht ZKB für Zimmer, Küche, Bad, also 3 ZKB bedeutet drei Zimmer, eine Küche, ein Bad. EG, DG, OG bezeichnen die Etage, in der die Wohnung liegt, also Erdgeschoss, Dachgeschoss oder Obergeschoss.
Mit EBK
möchte der Anbieter aussagen, dass die Wohnung mit einer Einbauküche
ausgestattet ist und man deshalb separat zur Wohnung suche keine Küche
kaufen muss. Vor allem bei Mietwohnungen wird neben dem monatlichen
Mietpreis die Höhe der Nebenkosten mit der Abkürzung NK abgegeben und mit MM Kaution besagt man, dass entsprechend viele Monatsmieten an Kaution hinterlegt werden müssen.
Auch
im Internet kann man bei der Wohnung suche fündig werden, denn sowohl
überregional wie auch regional aktive Homepages haben sich auf den
Immobilienmarkt spezialisiert. Hier stößt man jedoch weniger auf die
genannten Abkürzungen, sondern erhält die Informationen in der Regel
ausformuliert. Besonders Immobilienmakler bedienen sich gerne bei der
Präsentation der von ihnen betreuten Objekte dem Onlineauftritt.
Die
Immobilienmakler können bei längerer Zeit erfolgloser Wohnung suche zu
einer alternativen Anlaufadresse werden. Sie haben immer ein
umfangreiches Repertoire an Wohnungen sowohl für Kauf- wie auch
Mietinteressenten im Angebot. Allerdings wird bei erfolgreich
vermittelter Wohnung die sogenannte Maklercourtage fällig, die beim
Wohnungskauf 3,5 Prozent vom Kaufpreis und bei der Wohnungsmiete
zwischen zwei und drei Monatskaltmieten beträgt.
Monatlich
zum Kauf- oder Mietpreis kommen noch die Nebenkosten hinzu, die aus
Heizkosten, Wasser- und Abwasser sowie Müllgebühren, Steuern,
Versicherungen, Heizungswartung und Schornsteinfegergebühren und häufig
aus Pauschalabgaben für Reinigungsarbeiten oder bei Kaufinteressierten
für allgemeine Instandhaltungsarbeiten am Haus bestehen.
Da der Flächennutzungsplan von Städten in erster Linie darauf abzielt zu
definieren, ob oder gegebenenfalls wann Grundstücke zur Bebauung mit
einem Gebäude zugelassen sind oder werden, sind die Erläuterungen der
Arten verschiedener Grundstücke klar an ihrer Eignung und Freigabe als
Baugrundstück orientiert.
Grundstücke,
die als reines Agrarland im Bebauungsplan ausgewiesen sind, sind
Liegenschaften, die einzig dem landwirtschaftlichen Zweck dienen. Eine
Nutzung zum Bebauen ist für diese Grundstücke aktuell und auch in der
fernen Zukunft laut Flächennutzungsplan nicht vorgesehen und es ist auch
nicht damit zu rechnen, dass sich diese Tatsache ändern wird.
Begünstigtes
Agrarland hingegen bezeichnet Grundstücke, die zwar aktuell
landwirtschaftlich genutzt werden, bei denen allerdings eine gewisse
Nähe zu bebautem Land besteht.
Dies führt dazu, dass man gegenwärtig zwar noch keine Nutzung der
Grundstücke zum Bau vorsieht, allerdings auch nicht ausschließt, dass
die Stadt- oder Gemeindeentwicklung in den nächsten Jahrzehnten in die
Richtung voran schreitet, dass aus dem begünstigten Agrarland eine
Bau-genehmigte Liegenschaft wird. Das Bauwartungsland hingegen ist
bereits im Flächennutzungsplan als Bauland definiert. Es gibt jedoch
keinen Bebauungsplan und keine Erschließung mit Versorgungsleitungen für
Wasser, Abwasser, Wärme oder Strom. Es ist zwar davon auszugehen, dass
für das Bauwartungsland irgendwann Baugenehmigungen erteilt werden,
gegenwärtig sind die Grundstücke jedoch noch nicht bebaubar. Anders
sieht dies beim Rohbauland aus.
Der Flächennutzungsplan definiert die Grundstücke im Rohbauland klar als
Baugrundstücke und die Erteilung einer Baugenehmigung ist abzusehen.
Allerdings ist diese zwingend an eine vollständig abgeschlossene
Erschließung beziehungsweise der baldige Abschluss dieser geknüpft und
dies stellt den Knackpunkt beim Rohbauland dar.
Die Erschließung ist noch nicht vollendet, entsprechend können diese
Grundstücke nicht sofort bebaut werden. Allerdings ist die Erschließung
nur noch eine Frage der Zeit und wird beim Rohbauland definitiv
erfolgen. Baureifes Land und die Baulücke sind eigentlich die einzigen
Arten Grundstücke, bei denen man sich sofort eine Baugenehmigung
einholen und mit dem Bau loslegen kann. Der Bebauungsplan ist vorliegend
und sieht eine Nutzung als Baugrundstück vor. Außerdem ist die
Erschließung weitgehend abgeschlossen.
Der Unterschied zwischen dem baureifen Land und der Baulücke liegt in der
Lage der Grundstücke. Während man die Baulücke zwischen zwei bereits
seit längerem stehenden Häusern findet, bezeichnet man als baureifes
Land voll baufähige Grundstücke in Neubaugebieten.